Lexikon
15.02.2007 18:21 Alter: 5 Jahre
Zeitrente
Kategorie: Z
Zeitrenten, zum Bepiel wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, werden immer nur temporär gezahlt. Die Renten werden nur dann unbefristet geleistet, wenn davon auszugehen ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht mehr behoben werden kann.
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