15.02.2007 18:15 Alter: 5 Jahre
Wartezeit
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Bevor man Leistungen aus der Rentenversicherung beanspruchen kann, muss man eine gewisse Mindestzeit Mitglied gewesen sein. Diese Mindestversicherungszeit wird auch Wartezeitgenannt. Sie beträgt bei der Regelaltersrente fünf Jahre.
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