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Lexikon

16.02.2007 15:54 Alter: 5 Jahre

Ruhegehalt / Pension

Kategorie: R

 

Die Altersvorsorge der Beamten wird auf der Grundlage des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) geregelt und ist von den Grundlagen her vergleichbar mit den Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer ein Ruhegehalt beziehen möchte, muss über ruhegehaltfähige Dienstbezüge und ruhegehaltfähige Dienstzeiten verfügen.