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Lexikon

15.02.2007 17:41 Alter: 5 Jahre

Riester-Förderung

Kategorie: R

 

Der Staat fördet den Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge in Form von Zulagen und Steuervorteilen. Wer ab 2008 4 % seines Vorjahreseinkommens im Jahr anspart, erhält die die maximale Zulage von 154 Euro pro Förderberechtigten (also auch für den Ehepartner) und 185 Euro im Jahr für jedes kindergeldberechtigte Kind. Zusätzlich  kann der Sparbetrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung als zusätzliche Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.