Lexikon
19.02.2007 12:09 Alter: 5 Jahre
Rentensplitting unter Ehegatten
Kategorie: R
Eine Rentnerehepaar hat die Möglichkeit , ihre Rentensprüche im Verhätnis 50 zu 50 Prozent aufzuteilen. Der Sinn dieses Rentensplittingss liegt darin, dem Partner mit einer niedrigeren Rente (und mit einer geschätzten höheren Lebenserwartung) eine langfristig höhere Rente zu garantieren.
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