Lexikon
15.02.2007 17:39 Alter: 5 Jahre
Rentenrechtliche Zeiten
Kategorie: R
Die Rentenrechtlichen Zeiten berechnen sich nicht nur aus Beitragszeiten, sondern auch aus beitragsfreien, z.b. Zeiten und Kindererziehung. Zusammen ergeben sie die rentenrechtlichen Zeiten, die ausschlaggebend sind, für die spätere Höhe der Rente. Zusätzlich ist eine bestimmte Anzahl rentenrechtlicher Zeiten mit eine Voraussetzung für die Zahlung der Rente.
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