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Lexikon

16.02.2007 14:27 Alter: 5 Jahre

Rentenansprüche

Kategorie: R

 

Sollte ein Anspruch auf Leistungen für denselben Zeitraum auf mehrere Renten bestehen, so erhält man in der Regel nur Leistungen aus der höchsten Rente. Dabei gilt folgende Reihenfolge:

1. Altersrente,
2. Altersrente für Schwerbehinderte, Berufsunfähige oder Erwerbsunfähige,
3. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit,
4. Altersrente für Frauen,
5. Altersrente für langjährig unter Tage Beschäftigte Bergleute,
6. Rente wegen Berufsunfähigkeit,
7. Rente für Bergleute.