Lexikon
16.02.2007 14:45 Alter: 5 Jahre
Regelaltersgrenzen
Kategorie: R
Die Regelaltersgrenze war bislang das vollendete 65. Lebensjahr. Aufgrund der demographischen Entwicklung hat die Bundesregierung diese Grenze für Menschen ab dem Geburtsjahrgang 1964 auf 67 Jahre angehoben. Eine Ausnahme bilden Menschen, die 45 Jahre ununterbrocxhene Beitragszahlung zur gesetzlichen Renbtenversicherung nachweisen können.
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