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Lexikon

15.02.2007 16:32 Alter: 5 Jahre

Lohnersatzleistungen

Kategorie: L

 

Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch dann angerechnet, wenn der Versicherte Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezieht. Diese Regelung gilt seit 1992.