15.02.2007 16:32 Alter: 5 Jahre
Lohnersatzleistungen
Kategorie: L
Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch dann angerechnet, wenn der Versicherte Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezieht. Diese Regelung gilt seit 1992.
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