Lexikon
15.02.2007 16:28 Alter: 5 Jahre
Künstlersozialkasse
Kategorie: K
Auch selbstständige Künstler und Publizisten haben die Möglichkeit, sich über die Rentenversicherung der Angestellten, pflichtzuversichern. Träger ist hier Zuständig ist die Künstlersozialkasse (KSK). Voraussetzung für die Aufnahme ist jedoch, dass die künstlerische Tätigkeit hauptberuflich ausgeführt wird.
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