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Lexikon

15.02.2007 16:22 Alter: 5 Jahre

Kapitalwahlrecht

Kategorie: K

 

Das Leistungsprinzip der privaten Rentenversicherung beruht, wie auch bei der gesetzlichen Rente,  auf einer lebenslangen Rentenzahlungen erbracht. Im Gegensatz zu einer Lebensversicherung hat der Versicherungsnehmer in der Regel kein Kapitalwahlrecht, d.h. er kann sich den angesparten Betrag nicht mit einer Einmalzahlung auszahlen lassen.