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Lexikon

15.02.2007 16:23 Alter: 5 Jahre

Kapitalertragsteuer

Kategorie: K

 

Bei der Kapitalertragssteuer werden zusätzlich zur Einkommenssteuer die Einnahmen aus zinsgewinnen, Mieteinnahmen und anderen Anlagevermögen versteuert. Sollte der Bürger keinen Freistellungsauftrag gestellt haben, so wird die Kapitalertragssteuer zum Beispiel direkt von der Bank an das Finanzamt abgeführt. Auf steuerbegünstigte Rentenversicherung wird übrigens keine Kapitalertragssteuer fällig.