Lexikon
15.02.2007 16:23 Alter: 5 Jahre
Kapitalertragsteuer
Kategorie: K
Bei der Kapitalertragssteuer werden zusätzlich zur Einkommenssteuer die Einnahmen aus zinsgewinnen, Mieteinnahmen und anderen Anlagevermögen versteuert. Sollte der Bürger keinen Freistellungsauftrag gestellt haben, so wird die Kapitalertragssteuer zum Beispiel direkt von der Bank an das Finanzamt abgeführt. Auf steuerbegünstigte Rentenversicherung wird übrigens keine Kapitalertragssteuer fällig.
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