Lexikon
15.02.2007 15:54 Alter: 5 Jahre
Insolvenzsicherung
Kategorie: I
In Falle der Insolvenz eines Arbeitgebers übernimmt der der Pensionssicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG), die vom Arbeitgeber zugesagten Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge. Finanziert wird der PSVaG durch die Beiträge der Arbeitgeber, die im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge ihren Arbeitnehmern den Durchführungsweg Direktzusage, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds anbieten.
Zurück zu: I