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Lexikon

15.02.2007 15:54 Alter: 5 Jahre

Insolvenzsicherung

Kategorie: I

 

In Falle der Insolvenz eines Arbeitgebers übernimmt der der Pensionssicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG), die vom Arbeitgeber zugesagten Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge. Finanziert wird der PSVaG  durch die Beiträge der Arbeitgeber, die im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge ihren Arbeitnehmern den Durchführungsweg Direktzusage, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds anbieten.