Lexikon
15.02.2007 15:45 Alter: 5 Jahre
Höchstbeitrag
Kategorie: H
Die Beiträge zur Rentenversicherung, seien es nun Pflicht- oder freiwillige Beiträge, dürfen nur bis zu einer bestimmten Höhe gezahlt werden. Der Höchstbeitragfür einen Arbeitnehmer betrug 2006 - in den alten Bundesländern - monatlich 1.023,75 EUR (Berechnung: 19,5% aus 5.250 EUR), - in den neuen Bundesländern monatlich 858 EUR (Berechnung: 19,5 % aus 4.400 EUR). Diese Höchstgrenze gilt auch für freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung.
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