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Lexikon

15.02.2007 15:44 Alter: 5 Jahre

Hinterbliebenenrente

Kategorie: H

 

Wenn der Versicherte aufgrund seines Todes den Unterhalt für seine Angehörigen nicht mehr aufbringen kann, übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung diese Leistungen und zwar in Form der Witwenrente oder Waisenrente.