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Lexikon

15.02.2007 15:43 Alter: 5 Jahre

Halbwaisenrente

Kategorie: H

 

Wenn ein Kind durch einen Todesfall einen Elternteil verliert, so besteht der gesetzliche Anspruch auf eine Halbwaisenrente, sofern noch ein unterhaltspflichtiger Elternteil da ist. Dieser Anspruch besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. verlängert sich bei Zeiten der Schul- und Berufsausbildung bis zum  27. Lebensjahr.