Lexikon
15.02.2007 15:23 Alter: 5 Jahre
Grundsicherung
Kategorie: G
Wer im Alter (ab 65 Jahre) bzw. aus medizinischen Gründen (dauerhaft volle Erwerbsminderung) bedürftig ist, dem gewährt der Staat eine sogenannte Grundsicherung (festgelegt im Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) ). Dadurch soll eine Altersarmut verhindert werden.
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