Sie sind hier: Home / Erklärung

Lexikon

19.02.2007 13:47 Alter: 5 Jahre

Glaubhaftmachung

Kategorie: G

 

Wer seine Rente beantragt, muss alle relevanten Beitragszeiten glaubhaft nachweisen. können. Sollten Nachweise fehlen, so muss der Versicherte diese gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger glaubhaft wahr machen können, z.b. in Form einer eidesstattlichen Versicherung.