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Lexikon

16.02.2007 12:09 Alter: 5 Jahre

Geringfügigkeitsgrenze

Kategorie: G

 

Wer bis zu 400,00 Euro im Monat verdient fällt unter die Geringfügigkeitsgrenze und muss deshalb keine Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung zahlen. Dieser Wert ist jedoch flexibel und kann sich im Verlauf der Jahre ändern.