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Lexikon

15.02.2007 15:18 Alter: 5 Jahre

Generationenvertrag

Kategorie: G

 

Der Generationenvertrag, ein schriftlich nie fixierter Vertrag, verkörpert ein gesellschaftliches Übereinkommen zwischen der Generation der Leistungserbringer (Arbeitnehmer) und der Leistungsempfänger. Das bedeutet, der Arbeitnehmer zahlt seine Rentenbeiträge nicht auf ein eignes Konto, sondern finanziert mit seinen Beiträgen im Rahmen der Umwandlung die Rente der heutigen Leistungsempfänger.