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Lexikon

19.02.2007 15:50 Alter: 5 Jahre

Fünfjahreszeitraum

Kategorie: F

 

Um einen Anspruch auf eine  Erwerbsminderungs-Rente zu haben, muss in den letzten fünf Jahren vor Inanspruchnahme der Leistung, für mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.