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Lexikon

15.02.2007 14:57 Alter: 5 Jahre

Freistellungsauftrag

Kategorie: F

 

Jedem steuerpflichtige Bürger steht ein Freibetrag zu. Wer also Einkünfte aus Kapitanlagen erzielt (z.B. Gewinnausschüttungen bei Aktienbesitz) kann einen Freistellungsauftrag stellen und so von der Steuer auf Kapitalerträge befreit werden. Der Freibetrag liegt für Alleinstehende zur Zeit bei circa 1.600 Euro, für Verheiratete bei 3.200 Euro.