Lexikon
15.02.2007 14:22 Alter: 5 Jahre
Erwerbsunfähigkeit
Kategorie: E
Als Erwerbsunfähig gilt, wer aufgrund einer längeren Krankheit oder einer Behinderung außer Stande ist, eine Erwerbstätigkeit in dauerhaft auszuüben bzw. der aufgrund seines Zustandes nicht in der Lage ist, ein Einkommen zu erarbeiten, das 325 € übersteigt (§ 44 SGB VI). Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht nur, wenn zuvor Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden.
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