Lexikon
15.02.2007 14:19 Alter: 5 Jahre
Ersatzzeiten
Kategorie: E
Als Ersatzzeiten bezeichnet man Zeiten, in denen Bürger aufgrund außergewönlicher Zeitumstände daran gehindert war, Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Dazu rechnet der Staat zum Beispiel den Wehrdienst während des 2. Weltkrieges, Zeiten der Verfolgung oder Verteibung oder Haftzeiten in der ehemaligen DDR.
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