Lexikon
16.02.2007 11:49 Alter: 5 Jahre
Entgeltersatzleistungen
Kategorie: E
Als Entgeltersatzleistungen bezeichnet man nach der Definition der Rentenversicherung solche Leistungen, die nicht durch Arbeitsentgelt erzielt wurden. Darunter fallen u.a. Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe.
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