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Lexikon

19.02.2007 16:14 Alter: 5 Jahre

Einzugsstelle

Kategorie: E

 

Der Arbeitgeber führt alle gesetzlichen Beiträge des Arbeitnehmers direkt an die Kraqnkenkasse ab, bei der der Arbeitnehmer versichert ist. Darunter fallen die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung, alsoder Gesamtsozialversicherungsbeitrag.