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Lexikon

15.02.2007 13:46 Alter: 5 Jahre

Direktversicherung

Kategorie: D

 

Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), auf die jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Sie wird über den Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) abgeschlossen, der Arbeitnehmer ist die versicherte Person. Im Prinzip handelt es sich bei der Direktversicherung um eine Form der Kapital-Lebensversicherung. Die Beiträge werden im Rahmen der Entgeltumwandlung monatlich direkt aus dem Bruttoeinkommen finanziert. Zusätzlich können auch Sonderzahlungen, wie z.B. Weihnachtsgeld genutzt werden. Der Vorteil für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Die Beiträge sind bis 2008 frei von Steuer- und Sozialabgaben.