Lexikon
15.02.2007 13:45 Alter: 5 Jahre
Deckungsstock
Kategorie: D
Der Lebensversicherer muss jederzeit in der Lage sein, seine vertraglich verpflichteten Leistungen gegenüber seinen Kunden direkt zu erfüllen. Aus diesem Grund muss er die Beiträge seiner Mitglieder so anlegen, dass Sicherheit und Rentabilität gewährleistet sind. Damit dies gewährleistet wird, wird das Anlagegeverhalten der Versicherungsgesellschaften überprüft und festgelegt, dass für einen Deckungsstock nur folgende Anlageformen erlaubt sind: Grundstücke, Hypotheken, Festverzinsliche Wertpapiere und Aktien.
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