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Lexikon

15.02.2007 13:43 Alter: 5 Jahre

Deckungskapital

Kategorie: D

 

Das Deckungskapital, z.b. einer Lebensversicherung, besteht aus Summe der eingezahlten Beiträge zuzüglich der Zinsen. Aufgrund der Tatsache, dass beim Versicherungsabschluss auch  Kosten für Risikoschutz, Vermittlerprovision und Verwaltung anfallen, wird ein Teilbetrag abgezogen. Das Deckungskapital entspricht also in der ersten Laufzeit nicht der Gesamtsumme der eingezahlten Beiträge. Wird die Versicherung vorzeitig gekündigt, erhält der Versicherungsnehmer einen Rückkaufswert.