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Lexikon

15.02.2007 12:23 Alter: 5 Jahre

Besteuerung, nachgelagerte

Kategorie: B

 

Der Staat gewährt in der Ansparphase für die private Altersvorsorge (z.b. Riester-Rente und Rürup-Rente) Steuervorteile, d.h. die Aufwendungen für die private Altersvorsorge können steuerlich geltend gemacht werden. Erst in der Leistungsphase, also dann, wenn die monatliche Rente ausgezahlt wird, erfolgt eine nachgelagerte Besteuerung in voller Höhe. Der Vorteil: Im Alter verfügt man generell über weniger Einkommen und erhält dadurch höhere Freibeträge.