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Lexikon

15.02.2007 12:19 Alter: 5 Jahre

Beitragszeiten

Kategorie: B

 

Als Beitragszeiten bezeichnet man die Zeiten, in denen freiwillige oder Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Je höher die Beitragszeit, um so höher der spätere Rentenanspruch. Für Menschen, die seit dem 1.1.1992 Transferleistungen in Form von Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezogen haben, werden Pflichtbeitragszeiten angerechnet - vorrausgesetzt, es bestand im letzten Jahr vor dem Leistungsbezug eine Rentenversicherungspflicht.