Lexikon
15.02.2007 12:13 Alter: 5 Jahre
Beitragssatz
Kategorie: B
Aktuell (Februar 2007) müssen die pflichtversicherten Bundesbürger 19,9 Prozent vom Bruttoverdienst als Beitrag an die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Der Beitragssatz, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte zahlen, wird jährlich von der Bundesregierung neu festgelegt. Von 1980 (18,00 %) bis 2007 hat sich der Beitragssatz um 1,9% erhöht und lag 1999 bei einem Zwischoch von 20,3%.
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