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Lexikon

15.02.2007 12:08 Alter: 5 Jahre

Beitragspflichtiges Entgelt

Kategorie: B

 

Das beitragspflichtige Entgelt ist bei Arbeitnehmer deckungsgleich mit dem Bruttogehalt auf der Lohnsteuerkarte. Sonderregelungen gibt es u.a. bei Lehrlingen und Praktikanten, Scheinselbständige Arbeitnehmer und geringfügig Beschäftigte. Bei Selbständig wird der Wert auf Basis des Gewinns gemäß dem Einkommenssteuergesetzes ermittelt oder ein Pauschalbetrag angesetzt.