Lexikon
15.02.2007 12:08 Alter: 5 Jahre
Beitragspflichtiges Entgelt
Kategorie: B
Das beitragspflichtige Entgelt ist bei Arbeitnehmer deckungsgleich mit dem Bruttogehalt auf der Lohnsteuerkarte. Sonderregelungen gibt es u.a. bei Lehrlingen und Praktikanten, Scheinselbständige Arbeitnehmer und geringfügig Beschäftigte. Bei Selbständig wird der Wert auf Basis des Gewinns gemäß dem Einkommenssteuergesetzes ermittelt oder ein Pauschalbetrag angesetzt.
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