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Lexikon

15.02.2007 12:05 Alter: 5 Jahre

Beitragsfreistellung

Kategorie: B

 

Eine Versicherung, wie z.b. eine Kapital-Lebensversicherung, kann auf Wunsch des Kunden Beitragsfrei gestellt werden. Auch wenn keine Beiträge mehr entrichtet werden, bleibt der Risikoschutz erhalten und der angesparte Betrag wird nach Vertragsende ausgezahlt. Dies ist jedoch nur möglich, wenn eine entsprechende Kapitaldeckung bereits vorhanden ist, bei Lebensversicherungen meist nach einer Laufzeit von fünf Jahren. Die regelmäßige Beitragszahlung kann später wieder fortgesetzt werden.