Lexikon
19.02.2007 12:13 Alter: 5 Jahre
Befreiung von der Versicherungspflicht
Kategorie: B
Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, wie zum Beispiel Ärzte oder Apotheker, haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Sie zahlen ihre Beiträge zum Versorgungswerk, der später dann die Altersversorgung seiner Mitglieder garantiert.
Zurück zu: B