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Lexikon

19.02.2007 12:13 Alter: 5 Jahre

Befreiung von der Versicherungspflicht

Kategorie: B

 

Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, wie zum Beispiel Ärzte oder Apotheker, haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Sie zahlen ihre Beiträge zum Versorgungswerk, der später dann die Altersversorgung seiner Mitglieder garantiert.