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Lexikon

19.02.2007 14:45 Alter: 5 Jahre

Arbeitgeberanteil / Arbeitnehmeranteil

Kategorie: A

 

Die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte und werden vom Bruttolohn berechnet.