Lexikon
16.02.2007 11:17 Alter: 5 Jahre
Anwartschaft
Kategorie: A
Als Anwartschaften bezeichnet man erworbene Beitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung, mit denen ein Leistungsanspruch erworben wird.Wer zum Beispiel die Mindestversicherungszeit erfüllen will, muss dafür 60 Monate freiwillige oder Pflichtbeiträge eingezahlt haben, um ab dem vollendeten 65. Lebensjahr eine Rente zu beziehen. Die Zeit vor der Rentenleistung wird als Wartezeit bezeichnet.
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