Lexikon
14.02.2007 17:52 Alter: 5 Jahre
Altersvermögensgesetz
Kategorie: A
Aufgrund der Tatsache, dass die gesetzliche Rente in der Zukunft nicht mehr ausreicht, hat der Gesetzgeber im Rahmen der Rentenform das altersvermögensgesetz beschlossen. Damit will der Staat den Bürger einen Anreiz geben, z.b. durch die Riester- oder Rürup-Rente, privat vorzusorgen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente liegt hier der Schwerpunkt auf eine private kapitalgedeckte Altersvorsorge.
Zurück zu: A