Infocenter
- 1: Grundlagen.
- 1.1: Bausteine.
- 1.2: Generationenvertrag.
- 1.3: Renteneintrittsalter.
- 1.4: Vorsorgelücke.
- 1.5: Rentenformel.
- 1.6: Strategien.
- 1.7: Risiken.
- 2: Riester-Rente.
- 3: Rürup-Rente.
- 4: Private Rente.
- 5: Lebensversicherung.
- 6: Betriebliche Altersvorsorge.
Arbeiten bis 70 Jahre
Die goldenen Zeiten der Frührentner sind längst vorbei. Wer zukünftig von seiner Rente leben möchte muss bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter (amtlich: Regelaltersgrenze) arbeiten. Die Höhe der gesetzlichen Rente orientiert sich jedoch nicht nur danach, sondern hängt auch sehr stark von der Zahl der Beitragsjahre ab. Wer 45 Jahre lang ununterbrochen Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse abgeführt hat, braucht sich keine finanziellen Sorgen zu machen. Doch solche Biographien sind in Zeiten von langer Studienzeiten und Arbeitslosigkeit eher selten geworden.
Wer früher in Rente gehen möchte muss für jeden Monat, den er früher in Rente geht, einen Abschlag von 0,3% pro Monat in Kauf nehmen.
Rückkehr zu den Zeiten von Bismarck?
Als 1889 die erste staatliche Rente von Bismarck eingeführt wurde, betrug das Renteneintrittsalter 70 Jahre. Dies machte durchaus Sinn, denn erstens wurden die Menschen selten so alt und zweitens kümmerte sich meist die Familie um ihre Angehörigen. Zwischenzeitlich sank das Rentenalter auf 65 Jahre. Doch alle Bundesbürger, die ab 1964 geboren wurden, müssen zukünftig bis zum 67-sten Lebensjahr arbeiten. Eine Ausnahme gibt es nur für Arbeitnehmer, die bereits 45 Jahre lang Rentenbeiträge eingezahlt haben.
Wer genau wissen möchte, wie hoch sein aktueller Rentenanspruch ist, der sollte die Rentenberater in seiner Stadt um eine erste Auflistung bitten. Besonders wichtig: Auch Zeiten, wie zum Beispiel Wehrdienst oder Zivildienst haben Anspruch auf Rentenanwartschaft.