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Basisvorsorge

Gerade Selbständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, müssen sich eine Private Altersvorsorge aufbauen. Als Angebot an diese Gruppe hat der Staat die sogenannte Basisvorsorge, oder auch Rürup-Rente, entwickelt. Anders als bei der Riester-Rente gibt es hier keine direkten Zuschüsse vom Staat, sondern Steuervorteile. So können bereits jetzt 64 % des jährlichen Sparbetrages für eine Rürup-Rente von der Steuer abgesetzt werden. Diese Quote steigt jährlich um zwei Prozent bis letztendlich 100%.

Rürup-Rente wurde verbessert

Bislang konnten sich noch nicht viele Deutsche für diese Form der Privaten Altersvorsorge begeistern, denn Rürup-Rentenansprüche waren bisher weder vererblich noch übertragbar, noch konnte man einmalige Kapitalbeträge entnehmen. Als lebenslange Leibrente konzipiert, ist der Gestaltungsspielraum im alter relativ gering. Doch die Versicherungen haben darauf reagiert und Mitlerweile gibt es neue Rürup-Angebote, die zum Beispiel den Betrag an die Angehörigen auszahlen, wenn der Versicherte vor dem Rentenbeginn stirbt.

Doppelter Schutz: Freiwillige Zahlungen in die Rentenkasse?

Auch Selbständige können freiwillige Zahlungen in die gesetzliche Rentenkasse leisten. Der Vorteil: Gegenüber vielen anderen Anlageformen sind diese Beiträge Hartz IV fest, d.h. das Arbeitsamt hat darauf im Falle von Arbeitslosigkeit keinen Zugriff. Dies gilt übrigens auch für alle Riester- und Rürup-Verträge.