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Die Säulen der Altersvorsorge

Das "Dach" unserer Rente ruht auf drei Säulen: die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge im Verbund mit der Riester-Rente und die private Altersvorsorge. Da die gesetzliche Säule immer mehr ins "Bröckeln" gerät, ist es umso wichtiger die beiden anderen Säulen zu stärken.

Dies hat der Gesetzgeber erkannt und deshalb im Jahr 2002 das Altersvermögensgesetz (AVmG)verabschiedet. Drei Jahre später folgten das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) und das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Ziel dieser Gesetze ist es, die Deutschen beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge zu unterstützen. Mittels Riester-Rente oder Betriebliche Altersvorsorge und anderer Anlageformen soll so die Versorgungslücke geschlossen werden, die durch die Absenkung der gesetzlichen Rente entsteht. 

Rente 2030: nur noch 50% des letzten Nettolohnes 

Bekam ein Rentner im Jahr 2000 noch etwa 70% seines letzten Lohns als Rente ausgezahlt, so werden es im Jahr 2030 wahrscheinlich nur noch 59% sein. Und das nur, wenn man über eine erstklassige Arbeitsbiographie verfügt, d.h. 45 Jahre Beiträge gezahlt hat und nicht vorzeitig in den Ruhestand geht. Rechnet man nun noch die Inflation dazu, so werden viele Rentner weniger als 50% ihres letzten Nettolohnes haben. Und das, bei einer bedeutend längeren Lebenserwartung.
 

1.Säule: Basisvorsorge
       

Hierunter fällt für abhängig Beschäftigte die gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke. Selbständige können durch die Rürup-Rente ebenfalls eine Basisrente aufbauen.  

2. Säule: Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge

Der Staat fördert die Riester-Rente mit Zuschüssen: Jeder Erwachsene und jedes Kind erhalten pro Jahr einen bestimmten Zuschuss, wenn sie mit Riester-Produkten privat vorsorgen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) werden Vorsorgeprodukte steuerlich begünstigt, die ebenfalls eine lebenslange Rente garantieren. 

3. Säule:  Lebensversicherungen und andere Kapitalanlagen
           

Hier wird die Altersvorsorge über Kapitalanlagen, wie zum Beispiel Kapital- Lebensversicherungen, Aktien oder Bundesschatzbriefe finanziert. Der große Vorteil ist hier die Kapitalwahlfreiheit, d.h. es muss keine lebenslange Rente sein, der Betrag kann auch einmalig ausgezahlt werden.