So lange müssen Sie für Ihre Rente arbeiten
Veröffentlicht von lenni on Februar 13th, 2007 um 01:16am
Vor kurzem erst hat es die Bundesregierung beschlossen: Alle Bundesbürger, die nach 1964 geboren wurden, müssen zukünftig bis zum 67. Lebensjahr arbeiten.
Doch gilt diese Regelung wirklich für alle Deutschen? Natürlich nicht. Als Bundestagsabgeordneter können Sie bereits mit 55 Jahren (nach 18 Jahren im Parlament) in den wohlverdienten Ruhestand wechseln. Auch viele Beamte können bereits weit vor dem 67. Lebensjahr ihre “knappe” Pension genießen, denn die meisten Beamten befinden sich im Dienstverhältnis zu den Bundesländern, die die Altersregelung selbständig bestimmen.
Sie sind Gerüstbauer, Schichtarbeiter oder Krankenpfleger? Dann gibt es für Sie nur eine Möglichkeit, bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen: Sie müssen 45 Jahre lang ununterbrochen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Der Nachteil: Zeiten, in denen Sie arbeitslos waren, werden nicht angerechnet.
Sie möchten trotzdem früher in Rente gehen? Dann müssen Sie den Gürtel enger schnallen. Wer künftig zum Beispiel mit 63 Jahren in Rente gehen möchte (oder muss?) verliert bis zu 15% seines monatlichen Rentenanspruchs.
Unser Tipp: Sorgen Sie privat vor oder lassen Sie sich schnell in den Bundestag wählen.
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