Rente aus dem Ausland

Veröffentlicht von lenni on Januar 4th, 2007 um 05:52pm

Ob Manager, Fremdenlegionär oder Handwerker, wer mehrere Jahre im Ausland gearbeitet hat, sollte rechtzeitig seine Rentenansprüche bei den jeweiligen Rentenkassen der Länder stellen. Damit erhalten Sie einen zusätzlichen Anspruch einer Rente zum Beispiel aus Frankreich oder der Schweiz. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Renteneintrittsalter in den verschiedenen Ländern unterschiedlich ist. Das heißt, Sie können aus Italien bereits eine Rente mit 63 Jahren erhalten, während Sie in Deutschland zukünftig bis 67 Jahre arbeiten müssen.

Alle die im Ausland arbeiten sollten darauf achten, ob ihr Arbeitgeber wirklich Beiträge zur Rentenkasse zahlt. Sollte dies nicht der Fall sein, so können Sie freiwillig Beiträge in die deutsche gesetzliche Rentenversicherung zahlen.

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