Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge

Veröffentlicht von lenni on Dezember 20th, 2006 um 11:17am

Aufgrund der ansteigenden Konjunkturaussichten werden qualifizierte Mitarbeiter langsam zur Mangelware. Deshalb versuchen immer mehr Firmen, ihre Mitarbeiter durch umfangreiche Sozialleistungen zu binden. Ein gutes Mittel dabei ist die Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge. Die klassischen Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge sind dabei:

1. Direktversicherung - garantiert dem Arbeitnehmer eine lebenslange Privatrente und wird zusammen oder ohne Zuschüsse des Arbeitgebers durch die Vorteile der Entgeltumwandlung finanziert. Der Vorteil: Die Beiträge sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze frei von Abgaben zur Sozialversicherung.

2. Pensionskasse - als rechtlich unabhängige Versorgungseinrichtung (meist angeboten von großen Versicherungsgesellschaften) entsteht dem Arbeitgeber kein administrativer Aufwand. Auch hier greift wieder das Prinzip der Entgeltumwandlung.

3. Pensionsfonds - siehe Pensionskasse.

4. Unterstützungskasse - bietet Vorteile insbesondere für Besserverdienenden und Führungskräfte, deren Bezüge über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegen, denn hier gibt es keine Beitrags-Begrenzung.

5. Direktzusage - dieses Modell richtet sich in erster Linie an Geschäftsführer und Gesellschafter und dient der Absicherung der Betroffenen und deren Angehörigen.

Abgelegt unter: Betriebliche Altersvorsorge

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